Liebe Leser, vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unsere Veröffentlichungen im Sinne der Traditionspflege grundsätzlich im generischen Maskulinum erfolgen, d. h., maskuline Substantive und Pronomen werden geschlechtsneutral verwendet. Es werden also stets alle gerade zugelassenen Geschlechter gleichberechtigt angeprochen!
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Liebe Schützenbrüder und -schwestern,
vom 10. bis zum 18. Oktober schießen wir im letzten Wettkampf des Jahres um den Herbstpokal 2024 in der Disziplin Kleinkaliberpistole/-revolver . Die Ausschreibung wird zeitnah veröffentlicht.
Wir freuen uns auf eure rege Teilnahme und wünschen auch hierbei wieder allen Startern ein sicheres Auge, eine ruhige Hand und die erforderliche Portion Glück.
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Schützenfest der Schützenzunft zu Schönberg von 1821 e.V.
Bei schönstem Sommerwetter fand am 20. Juli auf unserem Vereinsgelände an den Schönberger Karpfenteichen das traditionelle Schützenfest statt. Höhepunkte des Festes waren die Proklamation des neuen Schützenkönigs, des Volksschützenkönigs sowie die Ehrung verdienter Schützen.
Schützenkönig wurde – nach 2015 und 2018 bereits zum dritten mal – der 72jährige Bernd Stricker. Bernd ist seit 2011 Vereinsmitglied, seit 2014 ehrenamtlicher Liegenschaftswart der Zunft und seit 2016 Kommandeur der Wache. Mit dem KK-Gewehr erzielte er auf die Distanz von 50 m 41 von 50 möglichen Ringen. Zweitplatzierter wurde mit 37 Ringen Dr. Axel Schröder und den dritten Platz belegte mit 30 Ringen Andreas Fiß.
Aufgabe des Schützenkönigs wird es sein, in seinem Königsjahr die Zunft bei allen offiziellen Anlässen und den Schützenfesten befreundeter Vereine und Gilden zu präsentieren – und natürlich seinen eigenen Königsballball auszurichten.
Neuer Volksschützenkönig wurde – mit dem Luftgewehr auf 10 m – mit 43 von 50 möglichen Ringen der Schönberger Mark Christian. Mit dieser Ehre gehen keine weiteren Verpflichtungen einher. Er darf für die Dauer eines Jahres bei offiziellen Anlässen der Zunft die Volkskönigskette tragen und nebenher die Früchte eines Einkaufgutscheins genießen.
Darüber hinaus wurden „für ihre unermüdliche verdienstvolle Arbeit um das Schützenwesen" Jörg Hoffmann mit der Verdienstnadel in Gold des Landesschützenverbandes Mecklenburg-Vorpommern sowie Frank Schlicht mit der Ehrennadel des Kreisschützenverbandes Nordwestmecklenburg geehrt.
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Grundsätze für das Schießen durch Gäste der Zunft
(1) Gästen der Zunft kann durch den Kapitän bzw. seine Vertretung oder durch den Schützenmeister das Schießen in der Vereinsanlage gestattet werden. Möglich ist das Schießen mit Luftgewehren und Luftpistolen auf 10m, mit Kleinkalibergewehren auf 50m sowie mit Klein- und Großkaliberpistolen/-revolvern bis zum Kaliber .357 Magnum auf 25m. Die Gäste haben sich grundsätzlich auszuweisen und werden im Meyton-System erfasst.
(2) Für Minderjährige gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Altersgrenzen, das Vorliegen einer Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten und die Aufsicht während des Schießens.
(3) Der Zutritt zu den Schießständen und das Schießen sind erst nach einer Belehrung über die Sicherheitsvorschriften und die geltende Schießstandordnung gestattet. Alle Schützen haben die Kenntnisnahme dieser Bestimmungen schriftlich zu bestätigen („Schießkladde“). Personen, die zuvor Alkohol genossen haben, ist der Zutritt zu den Schießständen verboten.
(4) Die Preise für die Benutzung der Schießstände, das Ausleihen einer Luftdruck- oder Kleinkaliberwaffe und den Erwerb der Munition ergeben sich aus dem Aushang im Schießleiterzimmer. Vereinseigene Großkaliberwaffen und -munition sind nicht vorhanden.
(5) Munition für Kleinkaliberwaffen kann bei der Standaufsicht erworben werden. Nicht-Inhaber einer behördlichen Erwerbsberechtigung müssen die Munition auf dem Schießstand verbrauchen oder zurückgeben. Die Mitnahme gilt als unerlaubter Besitz und stellt einen Straftatbestand dar.
(6) Veränderungen an Vereinswaffen (z. B. die Verstellung der Visierung) sind verboten. Für verursachte Schäden haftet der Benutzer.
(7) Die Benutzung eigener Waffen ist unter folgender Voraussetzung zulässig: Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen haben der Standaufsicht vor dem Schießen das Erlaubnis-Dokument – WBK im Original – und ihren Personalausweis vorzulegen. Beim Mitführen einer erlaubnispflichtigen Waffe ohne WBK wird umgehend die Polizei verständigt.
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